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Fachtagung „Soziale Arbeit – (K)ein Ort der Menschenrechte“: Rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren über die historischen Aspekte von Flucht und Migration.

Veröffentlicht am: 18. Mai 2017

Mit einer Podiumsdiskussion über das Integrationsgesetz der Landes-regierung endete am Freitag, 12. Mai, die Fachtagung „Soziale Arbeit – (K)ein Ort der Menschenrechte“. Die Fachtagungs-Reihe, zu der die KSFH in Kooperation mit der Akademie für Politische Bildung Tutzing und dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (DBSH) bereits zum dritten Mal einlud, setzte sich vom 10.- 12. Mai mit dem Thema Flucht und Migration vor dem Hintergrund von historischen Erfahrungen und transnationalen Perspektiven auseinander. Zur Tagung waren rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmer anwesend.

Welches Selbstverständnis hat die Soziale Arbeit im Umgang mit Flucht und Migration – und wie wurde dieses Selbstverständnis in der Vergangenheit geprägt? Dies war Inhalt des zweiten Tagungstages an der Akademie für Politische Bildung in Tutzing. Dabei ging es auch um die Frage, in welcher Weise sich gesellschaftspolitische Strategien und Stereotype gegenüber Fremden und dem Leid "der Anderen“ seit Ende des Zweiten Weltkriegs verändert haben. Als ein wichtiger historischer Bezugspunkt wurde das „Lager“ analysiert. Annette Eberle zeigte auf, wie das französische Lager Rivesalt seit dem Jahr 1939 fast 70 Jahre als Ort der Verfolgung und Internierung für „Unerwünschte Fremde“ immer wieder neu belebt wurde, auch als Betätigungsfeld von Hilfsorganisationen.

Ausgehend von den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs entstanden indes Lagerformen zur Rettung und zum Schutz von Verfolgten und Geflüchteten, wie Anna Andlauer am Beispiel des Wirkens der Pädagogin Greta Fischers mit Kindern und Überlebenden der Shoa im DP Heim Indersdorf aufzeigte. Anna Mashi verwies in ihrem Beitrag „Die UNHCR im Dilemma von Anspruch und Wirklichkeit“ auf die aktuellen Grenzen. Ein weiterer Diskurs gegenüber „Fremden“, der an die Erfahrungen vor 1945 anknüpft, entwickelte sich analog zur staatlich gesteuerten Migration aufgrund des Bedarfs an Arbeitskräften seit den 1950er Jahren: die sogenannten „Gastarbeiter“. Dieses Thema griff Nausikaa Schirilla in ihrem Vortrag „Die Konstruktion des Fremden durch die „Gastarbeiterfürsorge“ auf. Uwe Kaminski führte dies mit seinem Beitrag „Von der DP-Betreuung zur Sozialberatung für Ausländer am Beispiel des Diakonischen Werkes“ konkret aus. Die Erweiterung der Sicht auf die „Anderen“ um einen menschenrechtsorientierten Diskurs leistete Luzia Jurt mit ihrem Beitrag „Das Subjekt im Migrationsdiskurs“, als Abschluss des Vormittags-
panels und zur Hinführung des Gespräches nach dem Mittagessen: Wie man zum „Ausländer“ wird – Im Gespräch mit Geflüchteten und Migrantinnen.“

Der Abschlusstag am 12. Mai in der KSFH in Benediktbeuern begann mit einer grundlegenden Einführung von Susanne Nothhafft über die Entwicklung der Rechtsfiguren „Flucht und Migration“ in der Nachkriegs-geschichte bis heute, mit einem Blick auch auf Europäisches und Internationales Recht. Diese Menschen-rechtsdiskurse wurden in den Workshops durch Einblicke in Projekte und Forschung aufgegriffen. Dass Schlepperbanden und Passfälscher kein aktuelles Phänomen sind beschrieb etwa der Historiker Michael Mayer in seinem Workshop. Aus dem zeithistorischen Kontext zeigte er auf, wie und warum in Europa Grenzen nach 1945 zunächst durchlässiger wurden und wie Menschen und Regierungen seit den 1950er Jahren auf das Phänomen Flucht reagierten. Ziel des Workshops war, die derzeitigen Debatten um Einwanderung, offene oder geschlossene Grenzen in eine historische Perspektive einzuordnen.

Gönül Yerli vom Islamischen Forum in Penzberg skizzierte den Entwicklungsprozess der Muslime in der Stadt Penzberg in den vergangenen 25 Jahren. Sie beschrieb, dass viele Barrieren von einst heute aufgebrochen sind, vor allem, da Sprache kein Thema mehr ist. Was noch vor einer Generation undenkbar war, beispielsweise eine interreligiöse Eheschließung oder eine Beerdigung in Deutschland, ist heute möglich. „Wir sind einigen Moscheengemeinden 10-15 Jahre voraus“, erkärte Gönül Yerli. Um Soziale Arbeit mit und für Sinti und Roma ging es im Workshop von Nadja Wehrle. Sie beschrieb, wie weit Antiziganismus auch heute in der Gesellschaft noch verbreitet ist und schilderte, dass es bis in die 1980er Jahre in München reine „Zigeunerklassen“ mit eigenen Pausenzeiten gab, so dass der Kontakt von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund systematisch unterbunden wurde. Eine Studie von 2011 zeigte auch für die heutige Zeit noch massive Benachteiligungen von Sinti und Roma in Deutschland.

Podiumsdiskussion zum bayerischen Integrationsgesetz

Den Abschluss der Tagung bildete eine von Michael Spieker von der Akademie für Politische Bildung moderierte Podiumsdiskussion zum bayerischen Integrationsgesetz. Gabriele Stark-Angermeier (2. Vorsitzende des DBSH, 2. Geschäftsführerin Caritas München Stadt und Landkreis), Christine Kamm (MdL und Asylpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen) und Joachim Unterländer (MdL, Vorsitzender des Sozialausschusses des Landtags) diskutierten die Gestaltung des Gesetzes, seine Folgen für die Praxis und Notwendigkeiten zur Verbesserung. Hintergrund der Diskussion war, dass Integrationsrat und Wohlfahrtsverbände eine Nacharbeit am bayerischen Integrationsgesetz fordern und dazu bereits Klage eingereicht haben.

Stark-Angermeier und Kamm betonten die Bedeutung eines gelungenen Integrationsgesetzes für das solidarische Miteinander der Mehrheitsgesellschaft mit Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten. Dies sei, so ihre einhellige Kritik, beim aktuellen Entwurf nicht gegeben. Inhaltlich kranke das Gesetz vor allem am schwammigen Begriff der Leitkultur, auf die Zugewanderte verpflichtet würden. Die Diskussion um Leitkultur käme jenen in der Gesellschaft entgegen, die gegen Zuwanderung seien. Auch gebe es keinen gesellschaftlichen Konsens, wie eine Leitkultur konkret aussehen könnte.

Joachim Unterländer verteidigte den Gesetzesentwurf und betonte, die Regierung sei „aus der Bevölkerung bestärkt worden, ein Integrationsgesetz zu machen“. Integration brauche einen Rahmen und der müsse von der Mehrheitsgesellschaft abgesteckt werden. Vor dem Praxishintergrund kritisierte Stark-Angermeier, dass das Gesetz vor allem ein Reglement an den falschen Stellen in Gang bringe, Bürokratisierung fördere und die Überprüfung von Integration in den Fokus rücke. Ein gelungenes Integrationsgesetz müsse die Rechte der Menschen mit Migrationshintergrund in den Vordergrund stellen, zeigte sich Stark-Angermeier überzeugt. „Integration muss von Menschen gemacht werden“, äußerte Christine Kamm unter dem Beifall der Zuhörenden, „das kann man nicht verordnen.“ Es fehle auch die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten am Gesetz. „Wir haben es hier mit Menschen zu tun, die Potenzial und Ressourcen mitbringen, wir müssen ihn auf Augenhöhe begegnen“ – so das Schlusswort zur Diskussion.

Katja Wippermann